1
Allgemein
1.1 Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2 Angebot und
Vertragsabschluß
2.1 Die
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksam der schriftlichen Bestätigung des Verkäufer. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
3
Preise
3.1 Soweit
nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht
und Verpackung.
4
Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die
vom Verkäufer gegenüber Kaufleuten genannten Termine und Fristen
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
4.2 Soweit
die Käufer nicht Kaufleute sind, so können sie nach einer zu
setzenden Nachfrist von sechs Wochen, die mit dem Eingang der
Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt, vom Vertag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzteres
allerdings nur, wenn dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die erweiterte
Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
4.3
Gegenüber Kaufleuten gilt noch folgendes:
Liefer-
und Zahlungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger
als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist dazu
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom
Vertrag zurückzutreten.
Der
Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
5
Gefahrübergang
Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des
Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6
Gewährleistung
6.1 ist
der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte,
wesendliche Eigenschaften oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel
schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter
Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert
nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
6.2 Die
Gewährleistungsfrist beträgt ab dem 01.01.2002 24 Monate und
beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.3 Der
Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf
Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden
oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des
Transporteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei
Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen.
Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereitzuhalten und ggf. zuzusenden.
Für
Kaufleute gilt zusätzlich:
Schadhafte
Teile bzw. der Liefergegenstand sind mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer frei zu
zusenden.
6.4 Die
Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile z. B. elektrische
Birnen, Halbleiter oder andere empfindlichen Bauteile/Baugruppen,
die durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder aufgrund
falscher Lagerung zerstört wurden. Eine Gewähr für gleichartigen
Ersatz (baugleiche Teile oder Baugruppen) besteht nicht.
6.5
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.6
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung (nach
Absprache mit dem Verkäufer) der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
6.7
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
den Verkäufer als auch gegen seinen Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
6.8 Anhang: Einschränkung
der Garantie
Diese Garantie bezieht sich
nicht auf Fehler, die auf die Modifikation von Produkten, die ohne
ausdrückliches schriftliches Einverständnis von Der-Profi oder durch
die falsche Anwendung von Produkten oder Teilen zurückzuführen sind.
Die Garantie gilt außerdem nicht für Sicherungen, Software,
nicht-wideraufladbare Batterien, Schäden durch auslaufende Batterien
oder für Schäden, die auf Grund der normalen Abnutzung oder dem
nicht Befolgen von Anweisungen entstehen. Diese Garantie gilt
anstelle aller anderen Zusicherungen, die explizit ausgedrückt oder
angedeutet wurden, einschließlich einer angedeuteten Zusage der
Marktgängigkeit oder der Eignung für eine besondere Nutzung. Die
hierin geschilderten Maßnahmen gelten einzig und ausschließlich für
den Käufer. Weder Der-Profi, noch die Mitarbeiter des Unternehmens
haften für direkte, indirekte, spezielle oder zufällige Schäden oder
Folgeschäden, die durch die Nutzung der Produkte entstehen, auch
wenn Der-Profi vorab auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
wurde. Zu den hier ausgeschlossenen Schäden zählen, sind aber nicht
beschränkt auf: Beseitigungs- und Installationskosten, Kosten für
Verluste verursacht durch die Verletzung von Personen oder durch die
Beschädigung von Eigentum.
7
Eigentumsvorbehalt
7.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält
sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Verkäufer
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
7.2 Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht
im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn, widerruflich, die an
den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Nahmen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird
der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben.
7.3 Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer bedeutet – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet – keinen Rücktritt zum Vertrag.
8
Zahlung
8.1 Soweit
nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei ausdrücklicher
Vereinbarung von Skonto, kann bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 %
Skonto abgezogen werden. Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte
Maschinen, Ersatzteile und Zubehör sowie aus Reparaturen sind sofort
ohne Abzug zahlbar.
8.1.1
Erstkunden zahlen die Ware per Verrechnungsscheck oder Nachnahme.
8.2 Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8.3 Gerät
der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens
jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
8.4 Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck oder einen Wechsel nicht einlöst oder
seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld
Fälligzustellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks eingenommen hat.
In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich
sonstiger Verträge Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
8.5 Der
Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9 Konstruktionsänderungen
Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit
Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen vorzunehmen; er ist
jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
10
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit bzw. –
Nichtigkeit
10.1
Erfüllungsort ist Duisburg. Soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich –
rechtliches Sondervermögens ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus
den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen
für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amt- oder Landgericht
Köln als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im
Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Käufers
unbekannt ist.
10.2
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht
betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit
wie möglich verwirklicht.
10.3 die
Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine
materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden
Regelung.
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