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(AGB)
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

1 Allgemein

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers  unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2 Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksam der schriftlichen Bestätigung des Verkäufer. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3 Preise

3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und Verpackung.

4 Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die vom Verkäufer gegenüber Kaufleuten genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Soweit die Käufer nicht Kaufleute sind, so können sie nach einer zu setzenden Nachfrist  von sechs Wochen, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt, vom Vertag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzteres allerdings nur, wenn dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  zur Last fällt. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

4.3 Gegenüber Kaufleuten gilt noch folgendes:

Liefer- und Zahlungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6 Gewährleistung

6.1 ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte, wesendliche Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ab dem 01.01.2002  24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

6.3 Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Transporteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch  innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten und ggf. zuzusenden.

Für Kaufleute gilt zusätzlich:

Schadhafte Teile bzw. der Liefergegenstand sind mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer frei zu zusenden.

6.4 Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile z. B. elektrische Birnen, Halbleiter oder andere empfindlichen Bauteile/Baugruppen, die durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder aufgrund falscher Lagerung zerstört wurden. Eine Gewähr für gleichartigen Ersatz (baugleiche Teile oder Baugruppen) besteht nicht.

6.5 Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6.6 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung (nach Absprache mit dem Verkäufer) der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.7 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6.8 Anhang: Einschränkung der Garantie
Diese Garantie bezieht sich nicht auf Fehler, die auf die Modifikation von Produkten, die ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis von Der-Profi oder durch die falsche Anwendung von Produkten oder Teilen zurückzuführen sind. Die Garantie gilt außerdem nicht für Sicherungen, Software, nicht-wideraufladbare Batterien, Schäden durch auslaufende Batterien oder für Schäden, die auf Grund der normalen Abnutzung oder dem nicht Befolgen von Anweisungen entstehen. Diese Garantie gilt anstelle aller anderen Zusicherungen, die explizit ausgedrückt oder angedeutet wurden, einschließlich einer angedeuteten Zusage der Marktgängigkeit oder der Eignung für eine besondere Nutzung. Die hierin geschilderten Maßnahmen gelten einzig und ausschließlich für den Käufer. Weder Der-Profi, noch die Mitarbeiter des Unternehmens haften für direkte, indirekte, spezielle oder zufällige Schäden oder Folgeschäden, die durch die Nutzung der Produkte entstehen, auch wenn Der-Profi vorab auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Zu den hier ausgeschlossenen Schäden zählen, sind aber nicht beschränkt auf: Beseitigungs- und Installationskosten, Kosten für Verluste verursacht durch die Verletzung von Personen oder durch die Beschädigung von Eigentum.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den  Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn, widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer bedeutet – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – keinen Rücktritt zum Vertrag.

8 Zahlung

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei ausdrücklicher Vereinbarung von Skonto, kann bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto abgezogen werden. Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Maschinen, Ersatzteile und Zubehör sowie aus Reparaturen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

8.1.1 Erstkunden zahlen die Ware per Verrechnungsscheck oder Nachnahme.

8.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

8.4 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder einen Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld Fälligzustellen,  auch wenn er Wechsel oder Schecks eingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sonstiger Verträge Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9 Konstruktionsänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit bzw. – Nichtigkeit

10.1 Erfüllungsort ist Duisburg. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögens ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amt- oder Landgericht Köln als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.

10.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit  wie möglich verwirklicht.

10.3 die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

 

 
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